Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gerüst — noch nicht in Kraft

Stand:

Für SPEDILab gelten bis auf Weiteres die individuell vereinbarten Vertragsunterlagen zwischen VOSA Gebäudetechnik und dem jeweiligen Kundenunternehmen. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind in Vorbereitung; die folgende Gliederung zeigt offen, was sie regeln werden.

Stand dieser Seite

Diese Seite ist ein Gerüst und begründet keine Rechte und Pflichten. Massgeblich sind ausschliesslich die mit dem Kundenunternehmen geschlossenen Verträge einschliesslich des Auftragsverarbeitungsvertrags.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

Anbieter ist VOSA Gebäudetechnik. Das Angebot richtet sich ausschliesslich an Unternehmen; Verbraucherverträge sind nicht vorgesehen.

Zu regeln: Vorrang der Vertragsdokumente untereinander (Hauptvertrag, Leistungsbeschreibung, Auftragsverarbeitungsvertrag, AGB), Ausschluss abweichender Einkaufsbedingungen des Kunden.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

Zu regeln: Beschreibung der überlassenen Software als Dienst (Nutzung über das Netz, keine Überlassung von Programmkopien), Abgrenzung des Funktionsumfangs, Umgang mit Weiterentwicklungen und dem Entfallen von Funktionen, Verhältnis von Web-Anwendung, Fahrer-Ansicht und späterer nativer App.

§ 3 Konten, Rollen und Nutzerzahl

Zu regeln: Anlage und Sperrung von Zugängen, Verantwortung des Kunden für die Vergabe von Freigaben, Umgang mit geteilten Zugängen (unzulässig), Zählweise der Nutzerplätze für Büro und Fahrpersonal, Verhalten bei Überschreitung.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

Zu regeln: Richtigkeit der eingestellten Stammdaten, arbeitsrechtliche Zulässigkeit der eingesetzten Zeiterfassung im Betrieb des Kunden, Information der Mitarbeitenden, Benennung von Ansprechpersonen, sichere Verwahrung von Zugangsdaten, unverzügliche Meldung von Missbrauchsverdacht.

§ 5 Verfügbarkeit, Wartung und Support

Zu regeln: zugesagte Verfügbarkeit und deren Messung, angekündigte Wartungsfenster, Reaktionszeiten im Support, Erreichbarkeitswege, Abgrenzung von Störungen im Verantwortungsbereich Dritter (Netz, Endgeräte, Betriebsdienstleister).

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Zu regeln: Preismodell und Abrechnungszeitraum, Fälligkeit, Verzugsfolgen, Preisanpassung, Umgang mit unterjähriger Änderung der Nutzerzahl, Umsatzsteuer bei grenzüberschreitender Leistung an Schweizer Kunden.

§ 7 Nutzungsrechte und Daten des Kunden

Zu regeln: einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Vertragslaufzeit; klarstellend, dass die vom Kunden erfassten Daten dem Kunden zugeordnet bleiben; Nutzung anonymisierter Kennzahlen zur Produktverbesserung nur, soweit ausdrücklich vereinbart.

§ 8 Datenschutz

Der Auftragsverarbeitungsvertrag ist Bestandteil des Vertrags. Er regelt Weisungsrecht, technische und organisatorische Massnahmen, Unterauftragsverhältnisse, Support-Zugriffe, Löschung und Rückgabe.

Zu regeln: Verhältnis zwischen AGB und Auftragsverarbeitungsvertrag bei Widersprüchen (Vorrang des Auftragsverarbeitungsvertrags).

§ 9 Haftung

Zu regeln: Haftungsmassstab, Haftungshöchstbeträge, Ausschluss mittelbarer Schäden, Sonderregelung für Datenverlust, Verhältnis zu gesetzlich zwingender Haftung.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

Zu regeln: Mindestlaufzeit, Verlängerung, ordentliche und ausserordentliche Kündigung, Form, Folgen für die Daten (Karenzfrist, Export, endgültige Löschung).

§ 11 Änderungen dieser Bedingungen

Zu regeln: Verfahren und Ankündigungsfrist für Änderungen, Widerspruchsrecht des Kunden und dessen Folgen.

§ 12 Schlussbestimmungen

Zu regeln: anwendbares Recht und Gerichtsstand im grenzüberschreitenden Verhältnis Deutschland–Schweiz, Schriftform, salvatorische Klausel, massgebliche Sprachfassung.